Wohngebäude­versicherung: Was ist eigentlich versichert?

3 Min. Lesezeit Stand: Oktober 2026

Kurz gesagt

Die Wohngebäudeversicherung schützt das Haus selbst und alles, was fest damit verbunden ist, gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Hochwasser und Starkregen sind nur mit einem zusätzlichen Elementarschutz versichert.

Hausrat oder Gebäude? Die einfache Faustregel

Stellen Sie sich vor, Sie drehen Ihr Haus auf den Kopf: Alles, was herausfallen würde, ist Hausrat. Was fest verbunden bleibt, gehört zum Gebäude, also Wände, Dach, Fenster, Türen, Heizung, Sanitäranlagen und fest verlegte Böden.

Diese Gefahren sind versichert

  • Feuer: Brand, Blitzschlag und Explosion. Schäden an Elektrogeräten durch Überspannung nach einem Blitz sind in guten Tarifen mitversichert.
  • Leitungswasser: Rohrbruch, Frostschäden an Leitungen und Wasser, das aus Heizung oder Leitungen austritt.
  • Sturm und Hagel: Sturm ab Windstärke 8, etwa abgedeckte Dächer oder Schäden durch umstürzende Bäume.
  • Elementarschäden (nur mit Zusatzbaustein): Überschwemmung durch Starkregen oder Hochwasser, Rückstau, Erdrutsch, Schneedruck und Erdbeben.

Warum der Elementarschutz so wichtig ist

Starkregen kann überall auftreten, nicht nur am Fluss. In Tälern und Hanglagen wie bei uns im Renchtal läuft Wasser bei Unwettern schnell in Keller und Erdgeschoss. Ohne Elementarbaustein bleiben Sie auf diesen Schäden sitzen. Auf staatliche Hilfen ist kein Verlass.

Eine Rückstauklappe im Keller schützt vor Abwasser, das bei Starkregen aus dem Kanal zurückdrückt. Viele Versicherer setzen sie für den Rückstauschutz sogar voraus.

Was oft vergessen wird

  • Richtiger Versicherungswert: Mit einer Versicherung zum gleitenden Neuwert wird Ihr Haus zu heutigen Baupreisen wieder aufgebaut. Ist der Wert zu niedrig angesetzt, droht eine Kürzung.
  • Photovoltaik, Wärmepumpe und Wallbox: Klären Sie, ob diese Anlagen mitversichert sind, und melden Sie Nachrüstungen.
  • Nebengebäude: Garage, Carport und Gartenhaus müssen oft eigens im Vertrag stehen.
  • Umbauten und Anbauten: Ein ausgebautes Dachgeschoss oder ein Wintergarten erhöht den Wert. Melden Sie solche Änderungen.
  • Leitungen auf dem Grundstück: Schäden an Abwasserrohren außerhalb des Hauses sind nur in guten Tarifen eingeschlossen.

Ist die Wohngebäudeversicherung Pflicht?

Gesetzlich nicht. Wer ein Haus finanziert, muss sie der Bank aber in aller Regel nachweisen. Und ohne sie tragen Sie das Risiko eines Brandes oder Wasserschadens allein, was schnell existenzbedrohend werden kann.

Häufige Fragen

Wer zahlt bei einem Wasserschaden in der Mietwohnung?

Schäden am Gebäude, etwa an Wänden und Böden, übernimmt die Wohngebäudeversicherung des Vermieters. Schäden an Ihren Möbeln und Ihrer Einrichtung übernimmt Ihre eigene Hausratversicherung.

Kann ich den Elementarschutz nachträglich einschließen?

Meist ja, oft mit einer Selbstbeteiligung. In Lagen mit hohem Hochwasserrisiko ist es schwieriger. Dann fragen wir für Sie bei mehreren Gesellschaften an.

Ist meine Photovoltaikanlage automatisch versichert?

Nicht immer. Manche Tarife schließen die Anlage auf dem Dach ein, andere nur gegen Aufpreis oder gar nicht. Für umfassenden Schutz gibt es auch eigene Photovoltaikversicherungen.

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine persönliche Beratung. Leistungen und Bedingungen unterscheiden sich je nach Gesellschaft und Tarif. Maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen.