Kurz gesagt
Wenn Sie von Ihrem Arbeitseinkommen leben: sehr wahrscheinlich ja. Der Staat zahlt bei Berufsunfähigkeit wenig und nur unter strengen Bedingungen. Je jünger und gesünder Sie beim Abschluss sind, desto günstiger und einfacher wird es.
Ihre Arbeitskraft ist Ihr größter Wert
Wer 40 Jahre lang 2.500 Euro netto im Monat verdient, kommt auf über 1,2 Millionen Euro. Fällt dieses Einkommen weg, laufen Miete, Kredit und Lebenshaltung trotzdem weiter.
Die häufigsten Gründe für eine Berufsunfähigkeit sind keine Unfälle, sondern Krankheiten: an erster Stelle psychische Erkrankungen wie Depression oder Burn-out, danach Rücken- und Gelenkerkrankungen sowie Krebs.
Was zahlt der Staat?
Wer nach dem 1. Januar 1961 geboren ist, hat keinen gesetzlichen Schutz bei Berufsunfähigkeit mehr. Es gibt nur noch die Erwerbsminderungsrente. Sie fragt nicht, ob Sie Ihren Beruf noch ausüben können, sondern ob Sie irgendeine Tätigkeit ausüben können:
- Volle Erwerbsminderungsrente: wenn Sie weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können, egal in welchem Job.
- Halbe Erwerbsminderungsrente: wenn Sie drei bis unter sechs Stunden am Tag arbeiten können.
Die Rente liegt meist deutlich unter dem bisherigen Nettoeinkommen. Außerdem müssen Sie mindestens fünf Jahre in der Rentenversicherung gewesen sein. Berufseinsteiger und viele Selbstständige gehen deshalb oft leer aus.
Für wen ist eine BU besonders wichtig?
- Auszubildende, Studierende und Berufseinsteiger: Sie sind meist gesund und bekommen günstige Beiträge für viele Jahre.
- Familien und Alleinverdiener, deren Haushalt vom Einkommen abhängt.
- Selbstständige, die keine oder kaum gesetzliche Ansprüche haben.
- Alle, die ein Haus oder eine Wohnung finanzieren.
Weniger dringend ist die BU, wenn Sie genug Vermögen haben, um auch ohne Arbeitseinkommen gut zu leben.
Worauf Sie beim Abschluss achten sollten
- Höhe der Rente: Als Faustregel etwa 70 bis 80 Prozent Ihres Nettoeinkommens.
- Laufzeit: möglichst bis zum Rentenbeginn, also bis 65 oder 67.
- Kein Verweis auf andere Berufe: Der Versicherer sollte auf die sogenannte abstrakte Verweisung verzichten. Sonst kann er Sie auf einen Beruf verweisen, den Sie theoretisch noch ausüben könnten.
- Leistung ab 50 Prozent: Die Rente sollte fließen, sobald Sie Ihren Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können, rückwirkend ab Beginn.
- Nachversicherung: Die Rente später ohne neue Gesundheitsprüfung erhöhen können, etwa bei Heirat, Geburt eines Kindes oder Gehaltssprung.
Beantworten Sie die Gesundheitsfragen vollständig und ehrlich. Falsche oder fehlende Angaben können Sie im Ernstfall den Schutz kosten. Wir gehen die Fragen gern mit Ihnen gemeinsam durch, bevor ein Antrag gestellt wird.
Und wenn die Gesundheit nicht mitspielt?
Vorerkrankungen machen eine BU teurer oder führen zu Ausschlüssen. Dann lohnt sich der Vergleich mehrerer Gesellschaften, denn sie bewerten Vorerkrankungen sehr unterschiedlich. Ist eine BU nicht möglich, gibt es Alternativen: die Erwerbsunfähigkeitsversicherung, die Grundfähigkeitsversicherung (sie zahlt, wenn Sie bestimmte Fähigkeiten wie Gehen, Sehen oder Greifen verlieren) oder eine Unfallversicherung, die allerdings nur bei Unfällen leistet.
Häufige Fragen
Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Das hängt vor allem von Beruf, Alter, Gesundheit und Rentenhöhe ab. Bürotätigkeiten sind deutlich günstiger als körperliche Berufe. Eine pauschale Zahl wäre unseriös. Im Erstgespräch rechnen wir es für Sie konkret aus.
Ab wann lohnt sich der Abschluss?
So früh wie möglich, am besten mit Beginn von Ausbildung oder Studium. Viele Gesellschaften versichern schon Schülerinnen und Schüler. Wer jung und gesund einsteigt, sichert sich günstige Beiträge für die gesamte Laufzeit.
Zahlt die BU auch bei psychischen Erkrankungen?
Ja, wenn die Erkrankung dazu führt, dass Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Psychische Erkrankungen sind sogar der häufigste Grund für Leistungen.
Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine persönliche Beratung. Leistungen und Bedingungen unterscheiden sich je nach Gesellschaft und Tarif. Maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen.