Kurz gesagt
Die Hausratversicherung ersetzt gestohlene Sachen zum Neuwert und zahlt für beschädigte Einrichtung sowie für Reparaturen an Türen, Fenstern und Schlössern. Wichtig: sofort die Polizei rufen und eine Liste der gestohlenen Sachen einreichen.
Was die Hausratversicherung ersetzt
- Gestohlene Sachen zum Neuwert: Sie bekommen den Betrag, den Sie heute für gleichwertigen Ersatz bezahlen müssten, nicht den Zeitwert.
- Beschädigte Einrichtung: Möbel, Geräte und Gegenstände, die beim Einbruch zerstört oder verwüstet wurden.
- Türen, Fenster und Schlösser, die beim Einbruch beschädigt wurden, sowie neue Schlösser, wenn Schlüssel gestohlen wurden.
- Folgekosten wie Aufräumarbeiten und, wenn die Wohnung unbewohnbar ist, eine Unterkunft im Hotel für eine begrenzte Zeit.
Wo es Grenzen gibt
- Wertsachen: Für Bargeld, Schmuck, Uhren und Wertpapiere gelten Höchstbeträge. Bargeld ist oft nur bis zu einer niedrigen Summe versichert, Schmuck außerhalb eines Tresors ebenfalls begrenzt.
- Einfacher Diebstahl: Wird etwas ohne Einbruch gestohlen, zum Beispiel aus dem offenen Garten oder Hausflur, zahlt die Versicherung meist nicht.
- Fahrräder und E-Bikes: Diebstahl ist nur versichert, wenn ein Fahrradbaustein im Vertrag enthalten ist.
- Unterversicherung: Ist die Versicherungssumme zu niedrig, wird die Entschädigung anteilig gekürzt. Abhilfe schafft ein Unterversicherungsverzicht, bei dem die Summe nach Wohnfläche berechnet wird.
- Grobe Fahrlässigkeit: Wer zum Beispiel im Urlaub ein Fenster gekippt lässt, riskiert Kürzungen. Gute Tarife verzichten auf diesen Einwand.
Was Sie nach einem Einbruch tun sollten
- Polizei rufen (110) und nichts anfassen, bis die Spuren gesichert sind.
- Fotos machen von allen Schäden und dem Zustand der Räume.
- Karten sperren: EC- und Kreditkarten über den Sperr-Notruf 116 116.
- Schaden melden: unverzüglich beim Versicherer oder einfach bei uns. Wir kümmern uns um die Meldung.
- Stehlgutliste einreichen: eine Liste aller gestohlenen Gegenstände, bei Polizei und Versicherung, so schnell wie möglich.
- Belege sammeln: Kaufbelege, Rechnungen, Fotos und Garantiekarten.
Fotografieren Sie Ihre Räume und wertvolle Gegenstände schon heute und bewahren Sie Kaufbelege digital auf. Im Ernstfall können Sie so schnell und lückenlos nachweisen, was Ihnen gehört hat.
Häufige Fragen
Gilt der Schutz auch außerhalb der Wohnung?
Ja, über die sogenannte Außenversicherung, zum Beispiel bei einem Einbruch ins Hotelzimmer. Sie gilt meist für einen begrenzten Zeitraum, oft bis zu drei Monate, und bis zu einem Teil der Versicherungssumme.
Sind Sachen aus dem Auto versichert?
Meist nicht oder nur eingeschränkt. Viele Tarife schließen Diebstahl aus dem Auto aus. Ein Blick in Ihre Bedingungen lohnt sich.
Brauche ich zusätzlich eine Wohngebäudeversicherung?
Wenn Sie Eigentümer sind, ja. Die Hausratversicherung schützt Ihre Einrichtung, die Wohngebäudeversicherung das Haus selbst, etwa bei Feuer, Leitungswasser oder Sturm.
Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine persönliche Beratung. Leistungen und Bedingungen unterscheiden sich je nach Gesellschaft und Tarif. Maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen.