Roller, Mofa, E-Scooter: Wann brauche ich ein neues Versicherungs­kennzeichen?

2 Min. Lesezeit Stand: Oktober 2026

Kurz gesagt

Jedes Jahr zum 1. März. Mofas, Mopeds und Roller bis 45 km/h sowie E-Scooter und S-Pedelecs brauchen ein Versicherungskennzeichen. Es gilt immer vom 1. März bis Ende Februar des Folgejahres und hat jedes Jahr eine neue Farbe. Mit einem alten Kennzeichen sind Sie nicht versichert.

Wer braucht ein Versicherungskennzeichen?

  • Mofas bis 25 km/h
  • Mopeds und Roller bis 45 km/h
  • S-Pedelecs, also E-Bikes mit Unterstützung bis 45 km/h
  • E-Scooter mit Straßenzulassung
  • kleine Quads und Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h

Kein Kennzeichen brauchen normale E-Bikes bis 25 km/h. Fahrzeuge mit amtlichem Kennzeichen, etwa 125er-Roller, werden wie ein Auto versichert.

Was ist im Kennzeichen enthalten?

Immer enthalten ist die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflicht: Sie zahlt, wenn Sie mit dem Fahrzeug anderen einen Schaden zufügen. Auf Wunsch kommt eine Teilkasko dazu. Sie zahlt zum Beispiel bei Diebstahl, Brand, Sturm oder Hagel und lohnt sich vor allem bei neuen und hochwertigen Fahrzeugen.

Gültigkeit und Farbe

Das Versicherungsjahr läuft immer vom 1. März bis zum letzten Tag im Februar. Damit man auf einen Blick sieht, ob ein Kennzeichen gültig ist, wechselt die Farbe jedes Jahr zwischen Schwarz, Blau und Grün. Ab dem 1. März ist das alte Kennzeichen wertlos, egal wann Sie es gekauft haben.

Besorgen Sie das neue Kennzeichen schon im Februar, dann sind Sie zum Saisonstart bereit. Wir erledigen das für Sie: kurz anrufen oder vorbeikommen. Bitte die Betriebserlaubnis oder das COC-Papier des Fahrzeugs mitbringen.

Ohne gültiges Kennzeichen unterwegs?

Wer ohne Versicherungsschutz fährt, begeht eine Straftat, die mit Geld- oder sogar Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Verursachen Sie dabei einen Unfall, haften Sie für alle Schäden persönlich und mit Ihrem gesamten Vermögen.

Häufige Fragen

Gibt es beim Versicherungskennzeichen einen Schadenfreiheitsrabatt?

Nein. Anders als beim Auto gibt es keine Schadenfreiheitsklassen. Der Beitrag hängt vor allem von der Fahrzeugart ab, bei manchen Gesellschaften auch vom Alter des Fahrers.

Ich habe mein Fahrzeug im Sommer gekauft. Muss ich den vollen Jahresbeitrag zahlen?

Nicht unbedingt. Viele Gesellschaften berechnen den Beitrag anteilig für die restlichen Monate bis Ende Februar.

Das Kennzeichen ist verloren oder gestohlen. Was nun?

Melden Sie einen Diebstahl bei der Polizei und rufen Sie uns an. Wir besorgen Ihnen beim Versicherer ein Ersatzkennzeichen.

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine persönliche Beratung. Leistungen und Bedingungen unterscheiden sich je nach Gesellschaft und Tarif. Maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen.