Kurz gesagt
Beim Fahrzeugwechsel nehmen Sie Ihren Schadenfreiheitsrabatt mit und können den Tarif neu wählen. Bei E-Autos lohnt der Blick ins Kleingedruckte: Ist der Akku umfassend versichert, auch Ladekabel und Wallbox? Ohne Autokauf wechseln Sie meist zum 1. Januar, mit Kündigung bis 30. November.
Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko
- Kfz-Haftpflicht (Pflicht): zahlt Schäden, die Sie anderen mit Ihrem Auto zufügen.
- Teilkasko: zahlt Schäden am eigenen Auto durch Diebstahl, Brand, Sturm, Hagel, Glasbruch, Wildunfall und Marderbiss.
- Vollkasko: zahlt zusätzlich, wenn Sie selbst einen Unfall verursachen, und bei Vandalismus.
Als Faustregel gilt: Für Neuwagen sowie finanzierte und geleaste Fahrzeuge ist eine Vollkasko sinnvoll, oft auch vorgeschrieben. Für ältere Autos mit geringem Restwert reicht häufig die Teilkasko.
Besonderheiten beim E-Auto
- Akku: Er ist das teuerste Bauteil. Achten Sie darauf, dass Schäden am Akku umfassend versichert sind, idealerweise mit einer Allgefahrendeckung, die auch Bedienfehler, Kurzschluss und Tierbisse abdeckt.
- Ladekabel und Wallbox: Das Ladekabel sollte über die Kfz-Versicherung mitversichert sein, auch gegen Diebstahl. Die Wallbox am Haus ist meist Sache der Wohngebäude- oder Hausratversicherung.
- Neupreis- oder Kaufpreisentschädigung: Wird das Auto in den ersten Jahren gestohlen oder zerstört, bekommen Sie den Neu- oder Kaufpreis statt des Zeitwerts. Gute Tarife leisten 24 Monate oder länger.
- Pannenhilfe: Ist der Akku leer, sollte der Schutzbrief das Abschleppen zur nächsten Ladestation übernehmen.
Wann kann ich die Versicherung wechseln?
- Zum Ende des Versicherungsjahres: bei den meisten Verträgen zum 1. Januar. Die Kündigung muss bis zum 30. November beim Versicherer eingegangen sein.
- Bei einer Beitragserhöhung: innerhalb eines Monats nach der Mitteilung, wenn sich die Leistung nicht verbessert.
- Nach einem Schaden: Beide Seiten können den Vertrag kündigen.
- Beim Fahrzeugwechsel: Für das neue Auto können Sie den Versicherer frei wählen.
Ihren Schadenfreiheitsrabatt nehmen Sie bei jedem Wechsel mit. Unter Bedingungen lässt er sich auch innerhalb der Familie übertragen, etwa wenn Eltern ein Auto an ihre Kinder abgeben.
Häufige Fragen
Ist ein E-Auto teurer zu versichern?
Nicht unbedingt. Manche Gesellschaften geben für E-Autos sogar Rabatte. Entscheidend sind Typklasse, Regionalklasse, Ihre Schadenfreiheitsklasse und der Umfang des Akku-Schutzes.
Lohnt sich eine Werkstattbindung?
Sie senkt den Beitrag meist spürbar. Im Gegenzug lassen Sie Kaskoschäden in einer Partnerwerkstatt des Versicherers reparieren. Für viele ist das ein guter Kompromiss.
Was mache ich mit der Versicherung meines alten Autos?
Beim Verkauf geht der Vertrag zunächst auf den Käufer über. Melden Sie den Verkauf deshalb sofort, dann übertragen wir Ihren Schadenfreiheitsrabatt auf das neue Auto.
Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine persönliche Beratung. Leistungen und Bedingungen unterscheiden sich je nach Gesellschaft und Tarif. Maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen.